Philosophie Lexikon der Argumente

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Urteil: Die Verwendung des Begriffs des Urteils ist nicht einheitlich. Wenn das Urteil als die Feststellung des Wahrheitswerts („wahr“ oder „falsch“) einer Aussage aufgefasst wird, wird dies graphisch explizit dargestellt, z.B. mit dem von G. Frege eingeführten Urteilsstrich I-. Siehe auch Wahrheitswert, Urteilsstrich, Satz, Aussage, Äußerung, Behauptung.

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

E. Tugendhat über Urteile – Lexikon der Argumente

III 195
Urteil/Tugendhat: Ein Urteil hat den Anspruch, wahr zu sein. Nur deshalb kann man fragen, ob es wahr ist.
Dummett: Beim Behaupten wird das Urteil nicht vorausgesetzt.
>Anti-Realismus
, >Behauptung.
Urteil/Tugendhat: man sieht ihm nicht an, ob es wahr ist.
>Wahrheit, >Bedeutung.

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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.

Tu I
E. Tugendhat
Vorlesungen zur Einführung in die Sprachanalytische Philosophie Frankfurt 1976

Tu II
E. Tugendhat
Philosophische Aufsätze Frankfurt 1992

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